Wettbewerb im ÖPNV
Überblick
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland steht seit 1996 im Prozess der Liberalisierung. Die Gebietskörperschaften sind für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im ÖPNV zuständig. Sie sind gesetzlich verpflichtet bei allen finanziellen Schwierigkeiten ein attraktives, stadt- und umweltgerechtes Mindestmobilitätsangebot vorzuhalten und zu sichern.
Der allgemeine Rechtsrahmen des ÖPNV auf europäischer Ebene ist gekennzeichnet durch den Wettbewerb als das gemeinsame verkehrspolitische Ziel der Staaten der europäischen Union.
Diese Ausrichtung spiegeln bereits die Bestimmungen in Titel IV des Vertrags zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) wieder, die eine gemeinsame Verkehrspolitik der Staaten der Europäischen Union (EU) gewährleisten (Art.74).
Der Vertrag enthält insbesondere Festlegungen
- zu europarechtlichen Vorschriften bezüglich Zulassung und Rechtsstellung von Verkehrsunternehmen im Ausland (Art.72, Abs.1, b) EWGV; Art.76, EWGV);
- bezüglich der Zulässigkeit von Beihilfen zur Koordinierung des Verkehrs oder zur Abgeltung bestimmter Leistungen die mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängen (Art.77, EWGV);
- zur Pflicht der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmer bei Beförderungstarifen und -bedingungen (Art.78, EWGV) und
- für das Verbot der staatlichen Auferlegung von Beförderungsbedingungen zum Schutze von Unternehmen oder Industrien außerhalb von Wettbewerbstarifen (Art.80, Abs.1, EWGV).
Aus kommunaler Sicht sind bei der Einführung des europäischen Wettbewerbes im ÖPNV verschiedene Ziele auf einen Nenner zu bringen:
- Entlastung des kommunalen Haushalts bzw. keine finanzielle Mehrbelastung.
- Gewährleistung einer hohen Qualität des ÖPNV.
- Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit vorhandener kommunaler und privater Verkehrsunternehmen und
- Sicherung angemessener Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Verkehrsunternehmen (Vgl. Sozietät Abel-Lorenz-Barth u. a.: Wettbewerb im ÖPNV, Kassel 1999, S. 1)
Gesetze und Verordnungen:
- EG-Verordnung 1191/69 i. d. F. der EG-Verordnung 1893/91
- das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Regionalisierungsgesetze (RegG)
- Regionalisierungsgesetze NRW (ÖPNVG NRW)
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