Veröffentlichung Bericht nach Art. 7 (1) VO 1370
Nach Art. 7 (1) VO 1370 hat jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen anzufertigen mit dem Ziel, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenen Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.
Gemäß § 8 III S.1 PBefG iVm § 1 II RegG und § 3 ÖPNVG NRW ist die zuständige Behörde für den Busverkehr der Kreis Lippe (ausgenommen die Stadtbusstädte Detmold, Bad Salzuflen und Lemgo) der Aufgabenträger, für den die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH entsprechend tätig wird.
Im Folgenden finden Sie für den einzelnen Aufgabenträger die geforderten Angaben für den Zeitraum 12/2009 - 2010 im Sinne der Verordnung.
Seit dem 03.12.2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten.
Verordnung 1370
Dies ist der erste Bericht, daher wird 2009 mit veröffentlicht.
Gesamtbericht 2009-2010
Bei der Bewertung ist zu beachten, dass die Linienbündel III und V unterjährig in Betrieb genommen wurden und deswegen nur anteilig dargestellt sind.
Die Angabe der Taktzeiten gibt das Grundangebot wieder, Abweichungen im Einzelnen können nicht ausgeschlossen werden.


