Nahverkehrsplan
Mit dem Nahverkehrsplan hat der Gesetzgeber ein Rechtsinstrument eingeführt, durch dessen Anwendung die lokalen und regionalen Aufgabenträger die ihnen übertragene Planungsverantwortung wahrnehmen sollen. Es versetzt den Aufgabenträger in die Lage über die Festlegung von Zielen und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des ÖPNV zu nehmen.
Funktionen und Inhalte des NVP
Der Nahverkehrsplan erfüllt primär vier Funktionen:
- Steuerungsfunktion: Lenkung des betrieblichen Leistungsangebots und des Ausbaus der Infrastruktur
- Deregulierungsfunktion: Festlegung der Grundlagen für eine Auferlegung oder Vereinbarung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen durch den jeweiligen Aufgabenträger, soweit sie nicht eigenwirtschaftlich erbracht werden können.
- Integrationsfunktion: Beitrag der inhaltlichen Festlegungen zur Erhaltung, bzw. Schaffung eines integrierten Verkehrsangebotes
- Koordinationsfunktion: Abstimmung der Inhalte mit verschiedenen an der Gestaltung des ÖPNV beteiligten Institutionen und Verkehrsunternehmen
(Vgl. Tietz, U: Das neue Instrument des Nahverkehrsplanes, Hameln 1995, S. 3 ff.)
Der Nahverkehrsplan ist als ein Rahmenplan zur Sicherung und Entwicklung des ÖPNV zu verstehen.
Er sollte gemäß §8, Abs.3 ÖPNVG NRW folgende Angaben enthalten:
- Bestand und angestrebte Entwicklung der ÖPNV-Netze
- Bestand und Entwicklung des Fahrgastaufkommens
- Bestand und Entwicklung des angemessenen Leistungsangebotes
- Qualität von Fahrzeugen und baulichen Anlagen
- Investitionsplanung
- Finanzierung der Infrastruktur und des Leistungsangebotes
- Tarifgestaltung und Entwicklung von Gemeinschaftstarifen
Dabei sind die vorhandenen und geplanten Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sowie die zu erwartende Verkehrsentwicklung zu beachten. Den durch Landesrecht bestimmten Aufgabenträgern steht grundsätzlich die durch Art.28 GG garantierte Planungshoheit und das für Entscheidungen notwendige Planungsermessen zu.
Die Oberziele des NVP sind:
- Grundversorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Sicherung der Mobilität für alle Bevölkerungsteile durch Erhalt und Ausbau des ÖPNV
- Verschiebung des Modal Splits: Umlagerung von Verkehrsanteilen vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den ÖPNV
- Wirtschaftlichkeit: Langfristig finanzierbares Angebotskonzept mit einem effizienten Einsatz der Mittel. Es soll ein leistungsfähiges Angebot für den ÖPNV im Kreis Lippe erbracht werden, das zugleich die Grundversorgung sicherstellt und wirtschaftlich betrieben werden kann
- Erweiterung der Qualitätsstandards in den Bereichen Tarifsystem, Beförderungsqualität, Infrastruktur, Marketing
Die Ziele Verschiebung des Modal Splits und Sicherung einer Grundversorgung einerseits und Wirtschaftlichkeit andererseits bilden einen Zielkonflikt, der nur in Form eines Kompromisses gelöst werden kann.
Im Nahverkehrsplan Kreis Lippe wurden folgende Inhalte bearbeitet:
- Einleitung mit Rechtsvorschriften und Verfahrensablauf
- Rahmenvorgaben aus der Verkehrsplanung
- Ziele Verkehrlich, Wirtschaftlich, Betrieblich
- Analyse Raumstruktur, Nachfrage, Modal Split, Finanzierung
- Prognose der Verkehrsnachfrage
- Konzeption Zielkonzept
- Umsetzung Grobkonzept Maßnahmen, Finanzierung
- Linienbündelung
Den kompletten Nahverkehrsplan finden Sie hier als PDF-Datei zum Download


