Glossar
Erklärung der wichtigsten Fachbegriffe
Wir werden dieses Glossar stetig unseren Inhalten anpassen und ergänzen.
Sollten Sie einen Begriff vermissen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit dem entsprechenden Begriff an unsere E-Mail-Adresse: kvg@kreis-lippe.de.
ALF
Die Anruf-Linien-Fahrt (ALF) ist eine fast "normale" Busfahrt, mit der einzigen Ausnahme, dass Sie sich 30 bis 60 Minuten vor Fahrtantritt telefonisch in der infoThek anmelden müssen. Die Anruf-Linien-Fahrt wird nach Anmeldung in der Regel mit einem Kleinbus oder Taxi durchgeführt.
AST
Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) bringt Sie bis in Haustürnähe, wenn keine Busse mehr fahren. An- und Abfahrtszeiten des AST finden Sie im Fahrplan (grau unterlegt). Das AST verkehrt nur nach telefonischer Anmeldung (30 bis 60 Minuten vor Fahrtantritt) in der infoThek.
car pool
(Fahrgemeinschaft) s. car sharing
car sharing
car sharing heißt Autoteilen und bedeutet: Ihnen steht jederzeit ein Auto zur Verfügung, ohne dass Sie selbst eines besitzen müssen. car sharing basiert auf folgendem Prinzip: Über die Stadt verteilt werden Stellplätze eingerichtet, an denen die Fahrzeuge stehen und wo jeweils ein Tresor für die Fahrzeugschlüssel angebracht ist. Vor einer Fahrt ist in der Buchungszentrale anzurufen, um ein Fahrzeug zu reservieren. Dies kann rund um die Uhr geschehen. Dann kann man den Stellplatz aufsuchen, den Fahrzeugschlüssel aus dem Tresor holen und seine Fahrt antreten. Nach jeder Fahrt muß lediglich ein kurzer Fahrtbericht ausgefüllt werden, der Grundlage für die regelmäßige Rechnung ist.
EFA
Elektronische Fahrplanauskunft
GEP
Gebietsentwicklungsplan
GVFG
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)
HVZ
Hauptverkehrszeit
ITF
Integraler Taktfahrplan. Der ITF ist ein Netz von Systemknoten und Systemfahrzeiten für den Bereich Schiene. Durch dieses Netz wird angestrebt, daß an wichtigen Knoten alle Züge zur selben Zeit eintreffen und zur selben Zeit abfahren. Das Umsteigen von und in alle Richtungen wird dadurch möglich.(Stand 09/1998)
IV
Individualverkehr
KB
Kursbuchstrecke
KP
Kurspaar
KVG Lippe mbH
Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH
LEP NRW
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
LEPro
Landesentwicklungsprogramm
MHS
Minden-Herforder-Verkehrs-Service GmbH
mhv
Minden-Herforder-Verkehrsgesellschaft mbH
MIV
Motorisierter Individualverkehr
Modal Split
Verteilung der täglich zurückgelegten Distanzen auf die unterschiedlichen Verkehrsmittel.
NVP
Der Nahverkehrsplan ist als ein Rahmenplan zur Sicherung und Entwicklung des ÖPNV zu verstehen. Er ist ein vom Gesetzgeber eingeführtes Rechtsinstrument, durch dessen Anwendung die lokalen und regionalen Aufgabenträger die ihnen übertragene Planungsverantwortung wahrnehmen sollen. Es versetzt den Aufgabenträger in die Lage über die Festlegung von Zielen und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des ÖPNV zu nehmen.
NVZ
Nebenverkehrszeit
Oberleitungsbus
Ein Oberleitungsbus ist wie ein Omnibus gebaut, der von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben wird und über zwei (früher einen) Stangenstromabnehmer die für den Antrieb benötigte Energie aus der über der Straße gespannten zweipoligen Fahrleitung (Gleichstrom) bezieht. Die Stromabnehmer werden hydraulisch an die Fahrleitungen gepresst, so dass der Bus immer eine Welle auf der Fahrleitung vor sich herschiebt. Die Weichen der Stromleitungen werden per Knopf vom Fahrersitz aus geschaltet. Die meisten modernen Oberleitungsbus-Typen besitzen zusätzlich einen Verbrennungsmotor als Hilfsmotor. Dadurch wird es möglich, auch ohne den Strom aus der Oberleitung mit verminderter Geschwindigkeit weiter zu fahren. Zur Anwendung gelangt dieser Hilfsmotor vor allem im Depotbereich und bei Umleitungen wegen Baustellen. In der Ebene schaffen die Busse so aber kaum mehr als 20 km/h. Moderne Obusse haben eine maximale Leistungsaufnahme von über 700 kW und erreichen Beschleunigungen, die über denen der meisten PKWs liegen. Sie sind deshalb auch in topografisch schwierigen Gegenden einsetzbar.
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
ÖV
Öffentlicher Verkehr
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
RegG NW
Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs sowie zur Weiterentwicklung des ÖPNV (Regionalisierungsgesetz Nordrhein-Westfalen)
SchwbG
Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz)
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
VPH
Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn-Höxter mbH
VVOWL
Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe


