Förderung gem. §11a ÖPNV Gesetz
Allgemeines
Neue Förderrichtlinie zur Ausbildungsverkehr
Pauschale seit 5.7.2011 in Kraft
Der Kreis Lippe hat in seiner Kreistagssitzung am 04.07.2011 die
Allgemeine Vorschrift des Kreises Lippe für die Ausbildungsverkehr-Pauschale
beschlossen.
Damit setzt der Kreis Lippe den § 11a des ÖPNV Gesetzes NRW um, der die bisherige Förderung gem. § 45a PBefG ablöst.
Die Förderrichtlinie ist ab sofort gültig!
Anträge für das Jahr 2012 müssen beim Kreis Lippe bis zum 31.12.2011 gestellt werden!
Anschrift:
Kreis Lippe
Herrn Achim Oberwöhrmeier
Felix - Fechenbachstr. 5
32756 Detmold
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (siehe Kontakt) oder 05231 - 627950!
Die notwendigen Unterlagen können Sie sich gleich hier herunterladen:
Richtlinie Ausbildungsverkehr Pauschale

